Stop CETA: Demokratie statt Sonderrechte für Konzerne

Das ist keine gute Nachricht: Das Bundesverfassungsgericht hat fünf Klagen gegen die vorläufige Anwendung des Freihandelsvertrags CETA abgelehnt – darunter auch die Verfassungsbeschwerde unserer Linksfraktion im Bundestag. Damit darf Deutschland weiter bei dem problematischen Abkommen mitmachen.

DIE LINKE hat sich zusammen mit hunderttausenden von Bürgerinnen und Bürgern gegen das Abkommen gewehrt, die bei Großdemos auf die Straße waren und die Verfassungsbeschwerden unterstützt haben. Wir werden die riesigen Proteste nicht vergessen. Im Bundestag werden wir weiterhin ihre Stimme sein: Bei der nun anstehenden Ratifizierung im Parlament werden wir mit Nein stimmen, denn CETA bleibt ein zweifelhaftes Konzernschutzabkommen.

Insbesondere die Handelsgerichte, die CETA vorsieht, schaffen eine Paralleljustiz für Konzerne, um ihre Interessen auch gegen demokratische Entscheidungen von Staaten durchzusetzen. Große Teile der Grünen, die die Proteste gegen CETA einst auch unterstützt haben, müssen nun Farbe bekennen: weiteres Einknicken in der Ampel-Regierung, oder endlich mal den Rücken gerade machen.

Denn: Wir stehen vor enormen wirtschaftspolitischen Transformationen. Wenn etwas in dieser Situation ein Klotz am Bein ist, dann ein Vertragswerk, das staatliches Handeln enorm erschwert und Umwelt- und Sozialstandards aushebeln kann.

Die Bundesregierung bleibt die Antwort schuldig, wie mit der CETA-Gerichtsbarkeit im Nacken eine aktive Wirtschaftspolitik im Kampf für gute Arbeit und gegen den Klimawandel möglich sein soll, ohne milliardenschwere Klagen von Konzernen zu riskieren. Deshalb sagen wir: CETA bleibt Mist!

Foto: DIE LINKE. im Bundestag | Lizenz: CC BY 2.0