Steuernachzahlung für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter verhindern
Drucksache Nr. 20/1101. Menschen, die während Corona in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit gefallen sind, haben ohnehin schon schmerze Einkommenseinbußen. Obendrauf droht noch eine böse Überraschung durch den sog. Progressionsvorbehalt, der zu Steuernachzahlungen führt.Herunterladen als PDF