Steuernachzahlungen für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter verhindern!

So ungerecht ist die Steuer- und Abgabenpolitik in der Krise: Die Superreichen haben während Corona ihre Vermögen absurd vergrößert. Aber die Finanzämter sollen jetzt bei denen Nachzahlungen kassieren, die in der Krise bereits Einkommensverluste zu beklagen hatten. Jetzt im Bundestag: Unser Antrag, um das zu verhindern.

Es geht um rund 3,5 Milliarden Euro: Diese enorme Summe sollen ausgerechnet die Menschen an Steuern nachzahlen, die in den vergangenen zwei Jahren von Kurzarbeit betroffen waren. Wie es dazu kommt, obwohl das Kurzarbeitergeld ja eigentlich steuerfrei ist? Das liegt am sogenannten „Progressionsvorbehalt“ im Einkommensteuergesetz. Dadurch können die steuerpflichtigen Einkünfte höher besteuert werden als es ohne das Kurzarbeitergeld der Fall wäre.

Lange Rede, kurzer Sinn: Ein Steuersystem, das Krisengewinnler belohnt und bei Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen dermaßen heftig zulangt, muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Dafür setzen wir uns weiter ein. In Sachen Steuernachforderungen für Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter ist allerdings Eile angesagt. Denn für viele, die aktuell unter explodierenden Energie- und Lebensmittelpreisen leiden, stellen die oftmals überraschenden Forderungen ein riesiges Problem dar. Deswegen beantragen wir, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf erarbeitet, mit dem der sogenannte „Progressionsvorbehalt“ für die Jahre 2020 bis 2022 ausgesetzt wird.