[…] Nach den jüngsten Berichten über den Verbleib des Ex-Managers und das russische Gesprächsangebot fragte der Linken-Wirtschaftspolitiker Christian Leye die Bundesregierung, ob deutsche Behörden mit ausländischen Regierungen oder anderen staatlichen Stellen Verhandlungen über die Auslieferung Marsaleks geführt haben oder führen. In seiner aktuellen Antwort […] verweist das Bundesinnenministerium lediglich auf Angaben […] zur „Third Party Rule“ […]: Demnach seien Informationen anderer Dienste geheimhaltungsbedürftig, ein Bekanntwerden würde das Vertrauensverhältnis stören und die Aufklärung „geheimdienstlicher Aktivitäten in und gegen die Bundesrepublik Deutschland erheblich erschweren“. Auf Leyes Frage, ob die Bundesregierung oder Bundesbehörden neue Erkenntnisse zu Marsaleks Aufenthaltsort haben, führt das Innenministerium wiederum einen „Vorbehalt der Staatsanwaltschaft München I auf Grund laufender Ermittlungen/Fahndung“ an. […]
Wegen der dürren Antworten auf seine Fragen kritisiert Leye die Informationspolitik der Bundesregierung: „Statt aufzuklären, versteckt sie sich hinter absurden Argumenten und möchte nicht einmal preisgeben, auf welcher Rechtsgrundlage sie über ein Jahr lang ihre Kenntnisse nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben hat.“ Es stelle sich die Frage, ob die Regierung und der BND den Untersuchungsausschuss und einen Sonderermittler, der die Rolle der Geheimdienste im Fall Wirecard prüfen sollte, „bewusst angelogen“ haben. „Um das herauszufinden, müssen alle rechtlichen Mittel geprüft werden“, forderte Leye. „Dabei könnte auch ein neuer Untersuchungsausschuss helfen.“ Zum Artikel vom 26.04.22 auf capital.de