Öffentlich-private Partnerschaften des Bundes für Straßen

Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 20/3359. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag (S. 162) festgeschrieben, dass nur „ausgewählte Einzelprojekte und Beschaffungen“ als öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) durchgeführt werden sollen. Außerdem sollen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Controlling und Transparenz von ÖPP verbessert werden. Die Anfrage will den Stand der Umsetzung abfragen und fragt zusätzlich Details zu einigen Projekten ab. Herunterladen als PDF