
Die Ampel tut so, als könne sie die Sonderklagerechte in CETA durch eine sogenannte Interpretationserklärung entschärfen. Im Bundestag fand am 12. Oktober 2022 eine öffentliche Anhörung dazu statt: Expertin Dr. Federica Violi bestätigt – CETA lässt sich nicht retten!
Bei den Sonderklagerechten in CETA geht es um das Recht der Konzerne Staaten vor eine Paralleljustiz zu zerren, wenn sie ihre Gewinnerwartungen, beispielsweise durch neue Gesetze zum Klima- oder Umweltschutz, gefährdet sehen.
Vor allem Die Grünen, die in der Vergangenheit behauptet haben, sie seien wegen der Sonderklagerechte gegen CETA, reden sich nun dank der Interpretationserklärung das Abkommen schön. Und versuchen damit Ihre Wählerschaft zu veräppeln. Doch das ist hilflose Symbolpolitik, die nur das Einknicken der Grünen verschleiern soll.
In der gestrigen Anhörung stellte die von uns eingeladene Expertin für Internationales Recht von der Universität Rotterdam, Dr. Federica Violi, die gerade eine Studie zu dem Thema Interpretationserklärung verfasst hat, klar: Die „missbräuchliche Anwendung“ des Investitionsschutzes lässt sich durch solche Interpretationserklärungen nicht verhindern. Wer hätte das gedacht, liebe Ampel: Konzernschutzabkommen schützen tatsächlich die Profitinteressen von Konzernen! Zur schriftlichen Stellungnahme von Frau Dr. Violi.
Deshalb: Das Freihandelsabkommen CETA lässt sich nicht retten und darf auf keinen Fall ratifiziert werden! Mit der Ratifizierung tritt der zurecht umstrittene Investitionsschutz in Kraft.
Die Stärkung von Sonderklagerechten für internationale Konzerne gegen Staaten geht zulasten des Rechtsstaats und dem Interesse der Mehrheit!