Kleine Anfrage – Drucksache 20/6656 –
Finanziert werden AHKs nach eigener Darstellung durch „Mitgliedsbeiträge, Dienstleistungsangebote sowie der Teilnahme an öffentlichen Projekten und Programmen.“ Zudem erhalten AHKs Zuwendungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK; vgl. www.ahk.de/faq).
In der Vergangenheit gab es Berichte über finanzielle Unregelmäßigkeiten, etwa in der AHK Südkorea worauf-hin die Weiterleitung von Bundeszuwendungen an diese AHK eingestellt wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12263). Zuletzt hatte der Bundesrechnungshof dem BMWK empfohlen, „die Außenwirtschaftsförderung insgesamt alsbald anhand einheitlicher und nachvollziehbarer Kriterien zu überprüfen. In meiner kleinen Anfragen zielen wir genau darauf ab: wie oft wird geprüft, nach welchen Kriterien Zuwendungen fließen.
Hier geht es zur Anfrage und Antwort der Bundesregierung vom 19.06.2023
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