Kleine Anfrage – Drucksache 20/8001 –
Durch die Vergabe von Investitionsgarantien sichert der Bund nach eigener Aussage Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken ab. Zudem flankiert die Bundesregierung die Garantien durch ein aktives Krisenmanagement, um gegebenenfalls mittels politischer Interventionen und Vermittlung das Greifen der Garantien zu verhindern. Das „Handelsblatt“ spricht angesichts bestehender ökonomischer Abhängigkeiten in diesem Zusammenhang explizit von einer „Lex China“. Nach Presseberichten ist die Anzahl der neu genehmigten Anträge für Investitionsgarantien zurückgegangen. Die Anfrage soll dabei die Maßnahmen klären, welche die Bundesregierung getroffen hat, um die Deckungspraxis für die Investitionsgarantien neu zu justieren. Hier geht es zur Anfrage und Antwort der Bundesregierung vom 29.08.2023
Das Artikelbild ist ein Beispielbild von Thomas Ulrich auf Pixabay.