Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 20/7784 –
Nach Ansicht der Fragestellenden erschienen staatliche Corona-Hilfen während der Pandemie als alternativlos. Inzwischen, so der Verdacht der Fragestellenden, entledigen sich einige Unternehmen dieser Kredite möglicherweise im Zuge von Schutzschirmverfahren. Um ein Schutzschirmverfahren zu beantragen, ist es lediglich notwendig, nachzuweisen, dass binnen 24 Monaten eine Zahlungsunfähigkeit droht. Dies erscheint in Krisenzeiten nicht sonderlich schwer. Insbesondere die Insolvenz des Modehauses Peek&Cloppenburg wirft zu dieser Praxis Fragen auf. Hier geht es zur gesamten Anfrage und Antwort der Bundesregierung vom 15.08.2023
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